Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Grillcoach-Oli Einzelunternehmen
Wir, von der Firma Grillcoach-Oli, wünschen Ihnen für die gemeinsame Veranstaltung viel Freude und Erfolg.
Dafür werden wir unser Bestes geben. Wir garantieren Ihnen, dass all unsere Mitarbeiter mit viel Motivation und Energie dazu beitragen werden, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Sie und Ihre Gäste noch lange mit strahlenden Augen darüber sprechen werden.
Auch der schönste feierliche Rahmen kommt nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus, diese haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zusammengefasst. Wir vergleichen die AGBs immer mit einem guten Kochrezept. Dieses hilft dem Koch, seinen Gästen ein tolles Essen zuzubereiten. Gute AGBs helfen Ihnen wie uns, einen guten rechtlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit zu schaffen.
1.Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen. Sie werden auch für zukünftige Verträge einbezogen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Das gilt sowohl für unsere Leistungen, als auch für die Preise. Soweit nicht im Angebot etwas anderes geregelt ist, erlöschen Angebote spätestens 14 Tage ab Erstellung des Angebots.
3. Vertrag
a.
Ein Vertrag kommt erst zustande, sobald wir Ihre Reservierung schriftlich bestätigen und wir die von Ihnen unterschriebene Auftragsbestätigung erhalten haben und die in Rechnung gestellte Anzahlung zum Zahlungsziel bei uns eingegangen ist.
b.
Bei optionalen Reservierungen sind wir berechtigt, die Reservierung aufzuheben, sobald das vereinbarte Datum der Reservierung abgelaufen ist.
c.
Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen können nicht rückvergütet werden (siehe Punkt 10).
4. Inhalt/Änderungen
a.
Alle genannten Preise gelten in Euro. Soweit nichts Anderes in den Angeboten oder in der Auftragsbestätigung enthalten, gelten unsere Preise zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b.
Die Verfügbarkeit unserer Produkte, insbesondere saisonale Einflüsse, machen es erforderlich, dass wir zumutbare Änderungen bei unseren Vorschlägen vorbehalten müssen. Dies gilt aufgrund saisonaler Schwankungen auch für die Preisgestaltung.
Wir bitten dafür um Verständnis, Sie profitieren dadurch stets von frischen, wohlschmeckenden Produkten.
5. Räumlichkeiten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Beschaffung von Räumlichkeiten Ihnen selbst obliegt, es sei denn, dass zwischen uns etwas anderes vereinbart wurde.
6. Teilnehmerzahl
a.
Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass spätestens 14 Werktage vor der gebuchten Veranstaltung an uns die genaue Anzahl der Teilnehmer, sowie die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl schriftlich mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
b.
Bei Teilnehmerüberschreitungen werden über die bestellte Lieferung (für die angemeldete Personenzahl) hinausgehende Nachlieferungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material nach den angebotenen Preisen gesondert berechnet. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, Nachlieferungen zu leisten, sofern die Teilnehmerzahl über die angemeldete Zahl hinausgeht.
7. Lieferadresse / Veranstaltungsort
a.
Lieferungen und Leistungen erfolgen an die vom Auftraggeber mit der Bestellung angegebenen Lieferadresse am vereinbarten Tag. Selbstverständlich ist es unser Bestreben, zeitliche Vorgaben stets einzuhalten. Dennoch kann es selbst bei größter Sorgfalt zu gewissen zeitlichen Verschiebungen kommen.
b.
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie auch bei der Übernahme von Lieferungen und Leistungen, rechtzeitig auf Besonderheiten am oder im Veranstaltungsort hinweisen. Insbesondere wird der Auftraggeber Erschwernisse rechtzeitig mitteilen, wie z.B. Treppen über mehrere Etagen, lange Wege, enge Gänge, sonstige Behinderungen. Derartige Erschwernisse sind bei der Bestellung anzugeben und rechtfertigen ggf. die Berechnung von Zusatzkosten.
8. Leihgegenstände
Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von Grillcoach-Oli bereitgestellt werden, sind dem Auftraggeber nur für die Veranstaltung geliehen und sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an uns zurückzugeben. Beschädigte oder verlorengegangene Gegenstände sind mit den Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen bzw. sind Reparaturkosten zu bezahlen.
9. Reklamation
Selbst im bestgeführten Unternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass an irgendeiner Stelle ein kleines Problemchen auftaucht. Auch wir schließen uns nicht davon aus. 100-prozentige Perfektion schaffen nicht einmal Maschinen. Bei uns arbeiten Menschen mit Emotionen, sie verarbeiten hochwertige Lebensmittel. Auch wenn wir noch so perfekt wie möglich sein wollen, kann es vorkommen, dass etwas schiefläuft. Deshalb wird Folgendes geregelt:
a.
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Lieferung/Leistung bzw. unmittelbar bei der Abholung erfolgt.
b.
Sollte der Auftraggeber feststellen, dass Ware oder Leistungen falsch bestellt wurden, ist ein Umtausch nicht möglich.
c.
Sollte trotz aller Sorgfalt ein verdeckter Mangel auftreten, so muss uns das unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Entdeckung, mitgeteilt werden.
d.
Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber können wir keine Haftung übernehmen.
10. Stornierung / Rücktritt / Schadensersatz
a.
Der Vertrag ist nur aus einem wichtigem Grund kündbar. Wird ein Vertrag storniert, sind wir berechtigt, folgende Stornierungskosten zu berechnen (Kalendertag = KT):
aa. Vertragsunterzeichnung via Auftraggeber bis 31 KT vor Veranstaltungstag : 20% der Brutto-Gesamtsumme
bb. 30 KT bis 15 KT vor Veranstaltungstag: 30% der Brutto-Gesamtsumme
cc. 14 KT bis 6 KT vor Veranstaltungstag: 50% der Brutto-Gesamtsumme
dd. ab dem 5. KT vor Veranstaltungstag: 80% der Brutto-Gesamtsumme
b.
Wir sind berechtigt, auf Nachweis einen über die vorbenannten Stornierungskosten hinausgehenden Schaden zu fordern, der Kunde ist berechtigt, auf Nachweis einen etwa niedrigeren Schaden anzusetzen.
11. Zahlung
Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wie immer im Geschäftsleben, dürfen wir für unsere Leistung eine entsprechende Gegenleistung erwarten.
Deshalb gehen wir nicht davon aus, dass Zahlungsverzug eintritt. Sollte das doch der Fall sein, erheben wir Verzugszinsen, sowie Mahnkosten und sonstige Verzugskosten.
12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegenüber dem Auftraggeber das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
13. Haftung
Unsere Haftung ist beschränkt auf den Warenwert.
14. Sonstiges
a.
Musiker- und Künstlergagen sind direkt vom Auftraggeber zu entrichten. Auch GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber direkt zu übernehmen.
b.
Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Auftraggebers gespeichert, der Auftraggeber erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Daten vertraulich behandeln.
c.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig einholt.
d.
Die Verkehrssicherungspflicht für die Veranstaltung liegt beim Auftraggeber, der Auftraggeber stellt Grillcoach-Oli
insofern von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
b.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 2 HGB ist, für beide Teile Leipzig.
Grillcoach-Oli Einzelunternehmen
AGB Stand 01/2026